PFLEGE

AUF

ZEIT

Pflegestellen auf Zeit (FBB) stellen im Rahmen des § 33 SGB VIII eine besondere Form der Hilfeleistung dar, da sie einerseits im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit § 27 SGB VIII auf Antrag der Personensorge,- Erziehungsberechtigten gewährt werden kann (zeitlich befristete Vollzeitpflege). Andererseits die Unterbringung eines jungen Menschen nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) als sozialpädagogische Interventionsmaßnahme für notwendig erachtet und im Rahmen eines Verwaltungsaktes durch das fallzuständige Jugendamt vollzogen werden kann.
In Abgrenzung zu einer Erziehungsstelle, die in der Regel auf Dauerfestigkeit angelegt ist, stellt die FBB eine besondere Form der Jugendhilfsmaßnahme dar, da sie zumeist im Rahmen einer Krisenintervention, einer schicksalhaften Situation, kurzfristig, zeitlich befristet, erfolgt, wenn das Wohl des Kindes/Jugendlichen gefährden ist bzw. dem Schutz des Kindes dient.

Familiäre Bereitschafts­pflege (FBB) ein sicherer Ort für...

Das Angebot der FBB richtet sich an Kinder und Jugendliche die aufgrund krisenhafter oder kindeswohlgefährdender Aspekte, vorübergehend nicht in ihrem Herkunftssystem verbleiben können, da sie des Schutzes bedürfen, ihre sozial-emotionale Entwicklung gesichert werden sowie ihre basale Versorgung gewährleistet werden muss.

Inobhutnahme

nach § 42 SGB VIII

Hilfe in Notsituationen

nach § 20 SGB VIII

Ziele

Ziel einer Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer FBB gem. § 33 (2) SGB VIII bzw. in Verbindung mit § 42 SGB VIII ist die befristete Beheimatung des jungen Menschen in einem familiären Beziehungs- bzw. Bezugsrahmen.
Sie dient:

Die Unterbringung in einer FBB, auch als Maßnahme der Inobhutnahme ist grundsätzlich als vorläufig, zeitlich begrenzte Schutzmaßnahme angelegt. In der Regel sollte diese Art der installierten Jugendhilfemaßnahme einen Zeitrahmen von 3 Monaten nicht überschreiten. Ausnahmen können z.B. familiengerichtliche Verfahren sein, die den oben genannten Zeitraum überschreiten.

Leistungsprofil der PLUS Jugendhilfe