PLUS Jugendhilfe hat sich auf die fachliche Auswahl, Begleitung sowie Beratung von Pflegefamilien spezialisiert. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bereitschafts- oder Erziehungsstellen gem. § 33 (2) SGB VIII, bieten sie Kindern und Jugendlichen sichere Lebensorte damit diese durch verlässliche Beziehungs- und Bindungsangebote in ihrer emotionalen- und sozialen Handlungskompetenz gefördert sowie gefordert werden. Zudem erfahren sie eine akzeptierende Haltung gegenüber ihrem Herkunftssystem. So können nützlich, bestehende Beziehungsstrukturen unterstützt werden, um gemeinsam mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen, eine Lebensperspektive für den jungen Menschen entwickeln zu können.
Für Kinder und Jugendliche mit erhöhten erzieherischen Bedarfen und /oder besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen stellen Erziehungsstellen nach §§ 27; 33 (2) SGB VIII eine Form der Familienhilfe dar, die in der Regel dauerhaft angelegt ist und dem jungen Menschen das Aufwachsen in einem familiären Beziehungs- und Bezugsrahmen ermöglichen soll damit seine individuelle Entwicklung gefördert und das Kindeswohl geschützt werden kann.
Erziehungsstellen werden gelebt und gestaltet von qualifizierten Pflegefamilien, bei denen eine Person über eine pädagogische Qualifikation verfügt.
In Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche beheimatet, deren Eltern ihren Erziehungsauftrag aufgrund eigener gesundheitlicher Einschränkungen, psychischer Erkrankungen oder unzureichender Erziehungskompetenz-(fähigkeit), nicht nachkommen können. Darüber hinaus junge Menschen, die in einer belastenden Lebenssituation aufwachsen und in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung derart gefährdet sind, sodass eine außerhäusliche Unterbringung notwendig wird - das Kindswohl gefährdet ist.
Kriterien für die Aufnahme eines Kindes und eines Jugendlichen können sein:
Ziel einer Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Erziehungsstelle nach §33 (2) SGB VIII ist die in der Regel dauerhafte Beheimatung des jungen Menschen, mit erhöhten erzieherischen Bedarfen, in einem familiären Beziehungs- bzw. Bezugsrahmen. In dieser soll seine individuelle und soziale-und emotionale Entwicklung werden.
Kinder und Jugendliche erfahren in dieser besonderen Form der Hilfe zur Erziehung ein kontinuierliches, verlässliches Beziehungsangebot, das tragfähig und belastbar ist, damit
Neben dem oben genannten Allgemeinzielen erfolgt die differenzierte Auftrags- und Zielklärung, individuell, im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII.
PLUS Jugendhilfe erfüllt ein breitgefächertes Aufgaben- und Leistungsspektrum, dass im wesentliche die Akquise und Auswahl von Erziehungsstellen, die pädagogische Beratung der Erziehungsstelle/Pflegeeltern, die Koordination, die Vernetzung und Prozesssteuerung der Hilfsmaßnahme umfasst.
Das Leistungs- und Aufgabenprofil der pädagogischen Fachberatung beinhaltet im Detail:
Prozessbegleitende Beratung der Erziehungsstelle:
Begleitung des Pflegekindes