Die ambulanten Angebote von PLUS sind Angebote für
Familien/Lebensgemeinschaften, Eltern und Kinder und Jugendliche.
Neben dem alltäglichen Leben werden in Form von gegenseitig -
individuell abgestimmten Terminen, Angebote gemacht, die in belastenden
Lebenssituationen und/oder bei psychosozialen Schwierigkeiten, für
einzelne Familienmitgliedern oder das gesamte Familiensystem
unterstützen und entlasten.
Belastenden Familiensituationen können sein:
- Konflikte der Familienmitglieder
- Wiederkehrende Krisen
- Akute Krisen/ Schicksalsschläge
-
Beziehungsstörungen (Eltern/Kind, Paar), Beziehungsabbrüche
- Soziale Benachteiligung
- Trennung/Scheidung
- Sucht-/Abhängigkeitserkrankungen
- Gewalt in Familien
- Fehlende Bewältigungsstrategien zur Konfliktlösung
- Chronische und psychische Erkrankungen
-
Familien mit hoher sozialer und emotionaler Belastung
Kennzeichen dafür können sein:
- Aggressivität
- Schulverweigerung
- Emotionaler Rückzug
- Auffälliges Sozialverhalten
- Entwicklungsverzögerungen/Regression
- Lernschwierigkeiten
- Delinquenz
Ziel ist es die Familien/Lebensgemeinschaften dahingehend zu
unterstützen, dass
-
neue und individuelle Lösungsstrategien entwickelt und umgesetzt
werden
- ihre Lebensbedingungen verbessert werden
-
jeder einzelne in seinen Ressourcen und Fähigkeiten gestärkt und
unterstützt wird
- Erziehung leichter gelingt
- Beziehung- und Gruppenfähigkeit gestärkt wird
- Schutz vor Überlastung der Familie aufgebaut wird
- die Gesundheit der Familie gefördert wird
In Kooperation mit dem Jugendamt sind folgende Angebote über PLUS
gewährleistet:
-
Aufsuchende Systemische Familientherapie/-Beratung § 27 (3) SGB
VIII Hilfe zur Erziehung
- Diagnostik / Clearing § 27, 36 SGB VIII
-
Sozialpädagogische Familienbegleitung § 27 § 31 SGB VIII
-
Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe oder
Individualpädagogische Hilfen, Verselbständigungshilfen §§ 27, 34,
35 SGB VIII sowie die Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 SGB
VIII
- Erziehungsbeistandschaft § 27, § 30 SGB VIII
- Rückführungsmanagement §27 SGB VIII
-
Kinder- und Jugendvertrauensperson und -Anwaltschaft § 37b (2) SGB
VIII
-
Konzeptphase Zielplanung Vorbereitung zur Hilfeplanung nach §36 SGB
VIII
-
Eingangsberatung Vorbereitung zur Hilfeplanung nach §36 SGB VIII